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Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ( GebüH ) als Privatrechnung und kann bei privaten Krankenkassen eingereicht werden. Auch privat abgeschlossene Zusatzversicherungen beteiligen sich oft an den Kosten. Diese werden dann die Heilpraktikerleistungen in mit Ihnen vertraglich vereinbarter Höhe erstatten. Die gesetzlichen Krankenkassen schließen eine Erstattung von Heilpraktikerleistungen aus. Die tatsächlichen Behandlungskosten sind individuell und können an dieser Stelle nicht pauschal genannt werden. Zur weiteren unverbindlichen Beratung und Information bitte ich Sie, mich über einen der unten stehenden Wege zu kontaktieren. Gerne werde ich Sie dann über die speziell in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten informieren.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ( GebüH ) können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.freieheilpraktiker.com/PatientenInfo/Gebuehrenverzeichnis/_l3s
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